Vollmacht & Testament
Sorgen Sie vor mit einer Vollmacht
Vorsorgevollmachten
Parallel zur Patientenverfügung können Sie eine Vorsorgevollmacht festlegen. In der Vorsorgevollmacht werden folgende Angelegenheiten geregelt:
- Die Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge
- Die Angelegenheiten der Vermögensorge
In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, welche Personen in Ihrem Namen Entscheidungen treffen können, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind (Koma, Wachkoma, Demenz etc.).
Diese kann beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Die Gebühr beträgt zwischen 10 und 20 Euro. Wenden Sie sich für eine ausführliche Beratung an einen Anwalt und Notar ihres vertrauen.
Das Testament – die letztwillige Verfügung verfassen
Testament
Das Testament verfassen heißt im Fachjargon auch die letztwillige Verfügung zu verfassen. Es ist eine einseitige Anordnung von Todes wegen, durch die ein Erblasser die Weitergabe seines Vermögens an die Verwandten im Falle seines Ablebens verfügt.
Ohne die Hinterlegung eines Testaments tritt automatisch in Deutschland die gesetzliche Erbfolge ein. Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann jeder Mensch, der das 16. Lebensjahr vollendet und keine krankhaften Geistes- oder Bewusstseinsstörungen hat, ein Testament erstellen. Testierunfähig ist in der Regel nur der, der auch geschäftsunfähig ist.
Die Formerfordernisse ordentlicher Testamente:
Öffentliches Testament
Privatschriftliches Testament
Wir, das Bestattungsunternehmen Burmester, sind ein Familienbetrieb mit langer Tradition aus Nendorf. Wir möchten Ihnen die Hilfestellung geben, die Sie in der schweren Zeit benötigen.
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Im Ort 14, 31592 Stolzenau
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