Vollmacht & Testament

Sorgen Sie vor mit einer Vollmacht

Vorsorgevollmachten

Parallel zur Patientenverfügung können Sie eine Vorsorgevollmacht festlegen. In der Vorsorgevollmacht werden folgende Angelegenheiten geregelt:

  1. Die Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge
  2. Die Angelegenheiten der Vermögensorge

In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, welche Personen in Ihrem Namen Entscheidungen treffen können, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind (Koma, Wachkoma, Demenz etc.).

Diese kann beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Die Gebühr beträgt zwischen 10 und 20 Euro. Wenden Sie sich für eine ausführliche Beratung an einen Anwalt und Notar ihres vertrauen.

Wir sind auch im Notfall für Sie da.
Wir, vom Bestattungshaus Burmester sind Tag und Nacht für Sie erreichbar. Sie haben einen Notall - rufen Sie uns an und wir helfen Ihnen weiter.

Das Testament – die letztwillige Verfügung verfassen

Testament

Das Testament verfassen heißt im Fachjargon auch die letztwillige Verfügung zu verfassen. Es ist eine einseitige Anordnung von Todes wegen, durch die ein Erblasser die Weitergabe seines Vermögens an die Verwandten im Falle seines Ablebens verfügt.

Ohne die Hinterlegung eines Testaments tritt automatisch in Deutschland die gesetzliche Erbfolge ein. Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann jeder Mensch, der das 16. Lebensjahr vollendet und keine krankhaften Geistes- oder Bewusstseinsstörungen hat, ein Testament erstellen. Testierunfähig ist in der Regel nur der, der auch geschäftsunfähig ist.

Die Formerfordernisse ordentlicher Testamente:

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Öffentliches Testament

Der Erblasser kann hierbei dem Notar die Vorgaben zu seinem letzten Willen mündlich oder schriftlich erläutern und dieser schreibt ihn nieder.
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Privatschriftliches Testament

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Erblasser seine Verfügungen von Todes wegen eigenhändig verfassen muss. Dies begründet, dass es nicht genügt wenn man am PC einen Ausdruck erstellt oder einen Vordruck unterschreibt. Komplett handschriftlich verfassen, das ist die gesetzliche Vorgabe, ansonsten wäre bei Nichtbeachtung dieses zwingenden Formerfordernisses das Testament unwirksam. Das privatschriftliche Testament soll außerdem den Ort und das Datum der Errichtung beinhalten und eigenhändig unterschrieben (Vor- und Nachname) sein.

Wir, das Bestattungsunternehmen Burmester, sind ein Familienbetrieb mit langer Tradition aus Nendorf. Wir möchten Ihnen die Hilfestellung geben, die Sie in der schweren Zeit benötigen.

Kontakt

Carl-Wilhelm Burmester
Im Ort 14, 31592 Stolzenau
Ortsteil Nendorf
057 65 - 9 30 37
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